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BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 309.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Streitgegenstandwerts für ein Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Streitwertfestsetzung im Asylverfahren
Auszug aus BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 309.91
Als Streitwert sind zunächst 9.000 DM für die Entscheidung über den Anspruch der beigeladenen Eheleute nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1987 - BVerwG 9 B 18.87 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 12) und angesichts der gesetzlichen Erweiterung des Streitgegenstandes um das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG zusätzlich 4.500, also ingesamt 13.500 DM, anzusetzen (vgl. Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - DVBl. 1992, 844). - BVerwG, 09.02.1987 - 9 B 18.87
Streitwert - Asylklagen - Revision - Sachverhaltswürdigung - Beweiswürdigung
Auszug aus BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 309.91
Als Streitwert sind zunächst 9.000 DM für die Entscheidung über den Anspruch der beigeladenen Eheleute nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1987 - BVerwG 9 B 18.87 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 12) und angesichts der gesetzlichen Erweiterung des Streitgegenstandes um das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG zusätzlich 4.500, also ingesamt 13.500 DM, anzusetzen (vgl. Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - DVBl. 1992, 844).